Perspektive Arbeitswelt 04/2022
4 | vida ARBEITSWELT 4 - 2022 UNVORHERSEHBARES ÜBERSCHREITEN DER GERINGFÜGIGKEITSGRENZE Unvorhersehbare Überschreitungen der Geringfügig- keitsgrenze bei Minijobs kommen immer mal wieder vor. Für eine begrenzte Anzahl von Monaten mit einem gedeckelten Höchstverdienst sind sie auch unkritisch. Regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung setzt ein regel mäßiges monatliches Arbeitsentgelt bis zur Geringfügig keitsgrenze voraus. Seit dem 01.10.2022 liegt die Grenze bei 520,00 Euro, das entspricht einem Jahreswert von 6.240,00 Euro. Der Arbeitgeber hat das regelmäßigemonatliche Arbeits entgelt im Rahmen einer vorausschauenden Jahres betrachtung zu Beginn der Beschäftigung bzw. erneut bei jeder Änderung der Verhältnisse (z. B. Erhöhung oder Reduzierung des Arbeitsentgelts) zu ermitteln. Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze Ein Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze liegt vor, wenn sich das vom Arbeitgeber in seiner vorausschau- enden Betrachtung ermittelte regelmäßige Arbeitsent gelt aufgrund geänderter Verhältnisse auf mehr als 520,00 Euro im Monat erhöht. Zum 01.10.2022 gab es zahlreiche Veränderungen bei den Entgeltgrenzen für Mini- und Midijobs. Nachdem wir diese bereits in der letzten Ausgabe vorgestellt haben, nachfolgend nun einige weiterführende Informationen. Mini- und Midijobs Neuerungen zum 01.10.2022 – Teil 2
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