Perspektive Arbeitswelt 04/2022
Arbe & Pfändung: Ausnahme für Corona-Prämie Corona-Prämien können nicht gepfändet werden. Der Pfändungsschutz greift zumindest dann, wenn mit der Prämie eine Erschwernis bei der Arbeitsleistung ausge- glichen werden soll. Dies hat das Bundesarbeitsgericht nun in einem Urteil festgestellt (8 AZR 14/22). In dem Fall zahlte der Betreiber einer Gaststätte an seine Beschäftigte (Küchenhilfe und Thekenkraft) im September 2020 u. a. eine Corona-Prämie in Höhe von 400,00 Euro. Über das Vermögen der Beschäftigten war bereits im Jahr 2015 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Insolvenzverwalterin errechnete aus dem Lohn einschließlich der Corona-Prämie einen pfändba- ren Betrag, den sie vom Arbeitgeber einforderte. Kon- kret ging es dabei um 182,99 Euro netto. Vor Gericht argumentierte die Insolvenzverwalterin, dass die Corona-Prämie pfändbar sei. Anders als im Pflegebereich, wo der Gesetzgeber ausdrücklich die Unpfändbarkeit der Corona-Prämie bestimmt habe, be- stehe für eine Sonderzahlung wie hier keine Regelung über eine Unpfändbarkeit. Der Gesetzgeber habe inso- weit lediglich bestimmt, dass die Zahlung bis zu einer Höhe von 1.500,00 Euro steuer- und abgabenfrei sei. Ihrer Argumentation folgten die Richter am Bundesar- beitsgericht nicht. Denn laut ihrer Auffassung gehört die Corona-Prämie als Erschwerniszulage nicht zum pfändbaren Einkommen. Der Arbeitgeber, so die Rich- ter, wollte in diesem Fall mit der Zahlung eine bei der Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin tatsächlich gege- bene Erschwernis kompensieren. Die Corona-Prämie überstieg der Höhe nach auch nicht den insoweit vom Gesetz gesteckten „Rahmen des Üblichen“. Digitalisierung: INQA-Coaching für kleine und mittlere Unternehmen Kleine und mittlere Unternehmen können spezielle Coaching-Angebote nutzen, um die Herausforderungen des digitalen Wandels zu meistern. Dabei werden sie über gezielte Förderprogramme unterstützt. In diesem Zusammenhang hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales jetzt sein Beratungsangebot um das Pro- gramm INQA-Coaching erweitert und dazu eine ent- sprechende neue Förderrichtlinie erlassen. INQA-Coaching ist ein Programm, das im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus gefördert wird. Dabei möchte man kleine und mittlere Unternehmen auf ih- rem Weg in die digitale Zukunft unterstützen. Mit der Hilfe des Programms können diese Prozesse erarbei- ten, die sich an den Bedürfnissen der Beschäftigten orientieren und gleichzeitig zukunftsweisend die Her- ausforderung der digitalen Transformation umsetzen. INQA-Beratungsstellen sowie speziell ausgebildete und zertifizierte INQA-Coaches stehen den Unternehmen zur Seite. Das Programm INQA-Coaching ist eine Weiterentwick- lung des Programmzweigs unternehmensWert:Mensch plus, allerdings wurde die Prozessberatung metho- disch um agile Themen erweitert. Das Programm unternehmensWert:Mensch wurde 2015 auf den Weg gebracht und läuft Ende 2022 aus. 8 | vida ARBEITSWELT 4 - 2022
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy NTM3NjI=