Perspektive Arbeitswelt 04/2023

| 15 Bevor eine PKV abgeschlossen wird, prüft der Versi- cherer daher den Gesundheitszustand. Dabei gilt: Per- sonen mit Vorerkrankungen haben es schwerer, über- haupt eine passende PKV zu finden. Generell führen Vorerkrankungen zudem zu höheren Kosten. Ebenfalls zu beachten: Mit fortschreitendem Alter steigen die Ge- sundheitsausgaben. Und gerade im Ruhestand können hohe Prämien zur PKV zu einem sehr großen Problem werden – zumal eine Rückkehr in die GKV nahezu aus- geschlossen ist. Pflegeversicherung Die Pflegeversicherung folgt in vielen Regelungen der Krankenversicherung. Dies gilt für Pflichtversicherte ebenso wie für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Das heißt: Wer gesetzlich kran- kenversichert ist – ob als Pflichtversicherter oder als freiwilliges Mitglied –, ist zugleich Mitglied der gesetzli- chen Pflegeversicherung. Im Gegensatz hierzu sind privat krankenversicherte Selbstständige dazu verpflichtet, zusätzlich eine private Pflegeversicherung abzuschließen. Diese muss Leistun- gen vorsehen, die nach Art und Umfang den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung vergleichbar sind. Rentenversicherung und Altersvorsorge Mit Ausnahme weniger pflichtversicherter Personen (z. B. Künstler, Lehrer, arbeitnehmerähnliche Selbstständige) sind Selbstständige für ihre Rentenabsicherung selbst verantwortlich. Eine besondere Regelung gilt für Hand- werker. Sie sind pflichtversichert, sobald sie in die Handwerksrolle eingetragen sind. Wer als Selbstständiger nicht per Gesetz der Renten- versicherung angehört, sollte eigenverantwortlich Al- tersvorsorge treffen. Selbstständige können dafür auch die gesetzliche Rentenversicherung wählen. So besteht die Möglichkeit, Leistungsansprüche zu erwerben be- ziehungsweise aufrechtzuerhalten. Selbstständige, die Pflichtbeiträge zahlen, können zudem eine staatliche Förderung („Riester-Rente“) nutzen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, private Altersvorsorge zu treffen. Ins- besondere für Selbstständige mit einer hohen Steuer- belastung kann sich die „Rürup-Rente“ lohnen. Arbeitslosenversicherung Durch die Leistungen der Arbeitslosenversicherung sollen insbesondere Zeiten der Arbeitslosigkeit sowie des Bezugs von Arbeitslosengeld vermieden oder ver- kürzt werden. Auch Selbstständige können die Arbeitslosenversiche- rung beantragen („Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung“), wenn sie in den letzten zwei Jahren vor der Existenzgründung mindestens zwölf Monate pflichtversichert waren oder Leistungen der Arbeitslosenversicherung bezogen haben. Allerdings darf der Umfang der Tätigkeit nicht unter 15 Wochenstunden liegen. Der Antrag muss spä- testens drei Monate nach Beginn der Selbstständigkeit bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden. Unfallversicherung Bei Unfällen am Arbeitsplatz, auf dem Weg zur Arbeits- stätte und zurück nach Hause sowie bei Berufskrankhei- ten tritt für Arbeitnehmer die gesetzliche Unfallversiche- rung an die Stelle der Krankenversicherung. Unabhängig davon, wer den Unfall verschuldet hat, übernimmt sie zu- nächst unter anderem die Kosten für Arzt, Krankenhaus, Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel. Als Selbstständiger sind Sie nur im Ausnahmefall auto- matisch gesetzlich unfallversichert. Wollen Sie sich frei- willig versichern, können Sie dies bei der entsprechen- den BG beantragen. Am besten sprechen Sie vor der Gewerbeanmeldung mit der für Sie zuständigen BG. Informationen zur Zuständigkeit gibt es bei der Deut- schen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter der Telefonnummer 0800 6050404 oder unter: dguv.de

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