Perspektive Arbeitswelt 04/2023

4 | vida ARBEITSWELT 4 - 2023 Heimflug nicht möglich – was nun? Ob technische Probleme beim Flieger, Unwetter, Piloten­ streiks oder politische Unruhen im Reiseland – es gibt die unterschiedlichsten Gründe, warum Reisende un- freiwillig im Ausland stranden können. Arbeitnehmer, die während ihres Urlaubs wegen eines Flugverbots im Ausland festsitzen, müssen sich um ihren Arbeitsplatz keine Sorgen machen. Denn ihre Abwesenheit ist in einem solchen Fall nicht selbst ver- schuldet und daher auch kein Kündigungsgrund. Auf der anderen Seite besteht für Arbeitgeber während dieserZeit keine Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung. Anders sieht es bei Dienstreisen aus. Befindet sich der Arbeitnehmer auf Ihre Veranlassung hin im Ausland und sitzt nun dort fest, besteht sein Vergütungsanspruch fort. Krankheiten und Unfälle auf Reisen Arbeitnehmer, die während ihres Urlaubs erkranken, haben einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung und müs- sen ihrem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit daher so schnell wie möglich melden. Darüber hinaus gelten dieseKrankheitstage auch nicht als Urlaubstage. Erkrankt Ihr Mitarbeiter während einer Dienstreise im Ausland, gelten besondere Regelungen. Im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber kommen Sie in diesen Fällen für die Behandlungskosten auf. Die Kran- kenkasse Ihres Beschäftigten erstattet Ihnen diese Kos- ten – allerdings begrenzt auf die Kosten, die bei einer Behandlung in Deutschland entstanden wären. Und auch ein gegebenenfalls erforderlicher Krankenrück- transport nach Deutschland darf von der Krankenkasse nicht übernommen werden. Reisen ins Ausland können mit unliebsamen Überraschungen verbunden sein. Immer wieder kommt es vor, dass Urlauber und Geschäftsreisende unfreiwillig festsitzen. Was Arbeitgeber wissen müssen und wie sie ihren Mitarbeitern ggf. helfen können. Beschäftigung Wenn Arbeitnehmer im Ausland festsitzen

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