Perspektive Arbeitswelt 04/2024

| 9 ZAHLEN/DATEN/ FAKTEN Unbedenklichkeits- bescheinigung: Über das SV-Meldeportal erhältlich Arbeitgeber können Unbedenklich­ keitsbescheinigungen seit dem 01.07.2024 auch über das SV-Melde- portal anfordern. Diese und weitere neue Funktionen stehen dort dann zur Verfügung. Unbedenklichkeitsbescheinigun- gen sind zum Beispiel erforderlich, wenn man an Vergabeverfahren von öffentlichen Aufträgen teilneh- men möchte. Sie dokumentieren, wie viele versicherte Beschäftige jemand hat und ob die Sozialversi- cherungsbeiträge regelmäßig ent- richtet wurden. Die jeweiligen Ein- zugsstellen, also die Krankenkasse oder die Minijob-Zentrale, stellen diese Bescheinigungen aus. Nimmt man z. B. häufiger an Ausschrei- bungsverfahren teil, kann man die- se Bescheinigungen auch über das Meldeportal abonnieren, also dann regelmäßig erhalten. Neu ist auch, dass nun der elektroni- sche Abruf einer zuständigen Kran- kenkasse möglich ist. Dabei geht es um die Abfrage der aktuellen Krankenkassenmitgliedschaft beim GKV-Spitzenverband in elektroni- scher Form, etwa durch Arbeitge- ber oder Zahlstellen. So bekommen sie diese für die Entgeltabrechnung wichtige Information. Das SV-Meldeportal ist bereits seit Oktober 2023 in Betrieb und hat die bisherige Ausfüllhilfe sv.net ersetzt. Insbesondere kleinere Betriebe können darüber den elektronischen Datenaustausch mit den Sozialver- sicherungsträgern erledigen. Das Portal steht aber auch anderen, wie etwa Selbstständigen oder Zahl- stellen zur Verfügung. lichen Ausbildung zu ermöglichen. Wer jedoch trotz umfassender Be- mühungen keinen betrieblichen Aus- bildungsplatz findet, hat seit Anfang 2024 Anspruch auf eine außerbe­ triebliche Ausbildung. Arbeitsagen- turen und Jobcenter können jungen Menschen – die etwa in Regionen wohnen, in denen es wenig Aus- bildungsplätze gibt – eine außerbe- triebliche Ausbildung anbieten. Bisher konnten nur sozial benach- teiligte und lernbeeinträchtigte Jugendliche sowie Ausbildungsab- brechende eine außerbetriebliche Ausbildung antreten. Die Bundes- regierung weitet den Anspruch nun aus. Eine außerbetriebliche Berufs- ausbildung findet bei einem Bil- dungsträger statt. Ziel ist jedoch, der Übergang in eine betriebliche Ausbildung. Sollte ein Wechsel klappen, sollen die Jugendlichen durch denselben Träger weiter be- treut werden. Berufliche Aus- und Weiterbildung: Anspruch ausgeweitet Neue Arbeitsinhalte, neue Techno- logien, neue Werkzeuge: Die Bun- desregierung will mehr Jugendliche in Ausbildung bringen und Arbeits- kräfte für die Arbeit von morgen fit machen. Zum 01.08.2024 hat sie den Anspruch auf eine außerbe- triebliche Ausbildung ausgeweitet. Die Arbeitswelt ist im Wandel. In manchen Regionen verschwinden ganze Industriezweige und neue Unternehmen siedeln sich an. In vielen Betrieben halten neue Tech- nologien Einzug. Die Bundesregie­ rung unterstützt Unternehmen, Beschäftigte und Auszubildende mit dem Weiterbildungsgesetz und der Ausbildungsgarantie sich fit zu machen, für die neuen Herausfor- derungen. Ziel der Ausbildungsgarantie ist es, allen jungen Menschen ohne Berufs- abschluss den Zugang zu einer voll- qualifizierenden, möglichst betrieb

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