Perspektive Arbeitswelt 04/2024

10 | vida ARBEITSWELT 4 - 2024 In Zeiten multipler Krisen, einer zunehmenden Globalisierung und einer veränderten Lebens- und Arbeitswelt haben sich auch in der gesetzlichen Unfallversicherung veränderte Schutzbedarfe ergeben. Um dem Rechnung zu tragen, wurde das Unfallversicherungs-Weiterentwicklungsgesetz auf den Weg gebracht, das am 28.08.2024 den Deutschen Bundestag passiert hat. Erweiterung desWegeunfallversiche- rungsschutzes Bereits heute sind Eltern auf dem Weg zur Arbeit un- fallversichert, wenn sie ihre Kinder zur Kita oder Schule bringen oder von dort abholen. Künftig werden auch andere umgangsberechtigte Personen bei diesen We- gen versichert, z. B. getrennt lebende Elternteile oder deren neue Lebenspartner. Versicherungsschutz für Studierende Studierende, die ihre Diplom-, Bachelor- oder Master- arbeit erstellen, unterliegen bereits nach den aktuellen Rechtsvorschriften in vielen Fällen dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Als Studierende sind sie unfallversichert, wenn sie ihre Studien- und Prüfungs- leistungen innerhalb des organisatorischen Verantwor- tungsbereiches der Hochschule erstellen. Sofern Studierende dies in einem Unternehmen erledi- gen und in den Betriebsablauf eingebunden sind, kann Versicherungsschutz als „(Wie-)Beschäftigter“ nach § 2 Absatz 2 Satz 1 SGB VII bestehen. Darüber hinaus hat die Mehrheit der Berufsgenossenschaften und Unfall- kassen von der Möglichkeit der Satzungsversicherung Gebrauch gemacht, nach der Studenten, die auf der Stätte der Hochschule oder der Unternehmensstätte ihre Abschlussarbeit erstellen, unfallversichert sind. Durch die Neuregelung wird klargestellt, dass Studie- rende, die ihre Abschlussarbeit oder ihre in der Studien- und Prüfungsordnung verpflichtend vorgeschriebenen Studienarbeiten (Leistungsnachweise im Sinne des § 15 HRG) erstellen, in den Versicherungs- schutz der Unfallversicherung einbezogen werden, auch wenn sie außerhalb der Hoch- schule erstellt werden. Es werden damit solche Tätigkeiten unter Versicherungs- schutz gestellt, die wegen ihrer Eigenart nicht in der Hochschule, sondern auch z. B. in einem Unternehmen ausgeführt werden (z. B. Untersuchung betrieblicher Prozesse, Meinungsumfragen auf der Straße oder in Betrieben, anderweitige Untersuchungen).

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