Perspektive Arbeitswelt 04/2024

12 | vida ARBEITSWELT 4 - 2024 Pflichtquote zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen Die Schwerbehindertenquote richtet sich nach der Anzahl der Arbeitsplätze im Unternehmen: Arbeitgeber Pflichtquote ab 60 Arbeitsplätze 5 % schwerbehinderte Beschäftigte 40 bis < 60 Arbeitsplätze 2 schwerbehinderte Beschäftigte 20 bis < 40 Arbeitsplätze 1 schwerbehinderter Beschäftigter < 20 Arbeitsplätze keine Beschäftigungspflicht Schwerbehindertenquote: Ausgleichsabgabe 2024 Mit dem zum 01.01.2024 in Kraft getretenen „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes“ soll die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen weiter gefördert werden. Damit einher ging Anfang 2024 auch eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe, falls keine oder nicht ausreichend viele schwerbehinderten Menschen beschäftigt werden.

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