Perspektive Arbeitswelt 04/2024

6 | vida ARBEITSWELT 4 - 2024 Rückmeldung bei stationärer Krankenhausbehandlung Es wurde konkretisiert, wie Krankenkassen auf Anfra- gen der Arbeitgeber reagieren, wenn sich der betreffen- de Arbeitnehmer in Krankenhausbehandlung befindet: • Wurde der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der elek- tronischen Anfrage des Arbeitgebers bereits aus der stationären Krankenhausbehandlung entlassen, wird im eAU-Abrufverfahren unter „Tatsaechlich_ Nachweis_bis“ das tatsächliche Entlassdatum ange- geben. • Wurde der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der elekt- ronischen Anfrage des Arbeitgebers noch nicht aus der stationären Krankenhausbehandlung entlassen, wird ein Datum „Voraussichtlich_Nachweis_bis“ übermittelt. • Wurde dem Arbeitgeber der „Voraussichtlich_Nach- weis_bis“ übermittelt, weil der Krankenhausaufent- halt zum Zeitpunkt der Anfrage noch nicht beendet war (Aufnahme oder Verlängerung eines Aufenthal- tes), erfolgt ab dem 01.01.2025 die proaktive Über- mittlung des tatsächlichen Entlassdatums an den Arbeitgeber, wenn der Krankenkasse die Entlassmit- teilung vom Krankenhaus zugegangen ist. • Hierbei ist zu beachten, dass Entlassmitteilungen der Krankenhäuser vielfach erst mit zeitlicher Verzö- gerung der Krankenkasse zugehen, so dass auch die proaktive Übermittlung des tatsächlichen Entlassda- tums an den Arbeitgeber erst zeitlich versetzt erfol- gen kann. • In der Praxis kann es in solchen Fällen auch vorkom- men, dass im Fall einer Entlassung vor dem voraus- sichtlichen Entlassdatum für den Zeitraum zwischen dem tatsächlichen und voraussichtlichen Entlassda- tum ein Arbeitsunfähigkeitsnachweis eines Arztes bei der Krankenkasse vorliegt und vom Arbeitgeber abgefragt wird, bevor das tatsächliche Entlassda- tum der Krankenkasse zugegangen ist. Ein Arbeitnehmer befindet sich ab 15.08.2025 in stationärer Krankenhausbehandlung. Die Anfrage des Arbeitgebers über das eAU-Abrufverfahren erfolgt am 16.08.2025. Die Krankenkasse beantwortet die Anfrage mit den Daten vom 15.08. bis 23.08.2025 (dem voraussichtlichen Ende der stationären Behandlung). Nach der Mitteilung des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber am 19.08.2025 bzgl. einer fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit (bei vorzeitiger Entlassung aus dem Krankenhaus zum 18.08.2025) erfolgt eine erneute Anfrage des Arbeitgebers am 20.08.2025. Auf diese Anfrage erfolgt eine Rückmeldung der Krankenkasse an den Arbeitgeber mit dem Zeitraum 19.08. bis 30.08.2025. Mit Eingang der Entlassungsmitteilung am 26.08.2025 bei der Krankenkasse erfolgt ohne weitere Anforderung durch den Arbeitgeber durch die Krankenkasse eine Meldung mit dem tatsächlichen Entlassungsdatum 18.08.2025 an den Arbeitgeber. BEISPIEL

RkJQdWJsaXNoZXIy NTM3NjI=