Perspektive Arbeitswelt 04/2024

Arbe & Mit dem Minijob-Manager alles online erledigen Die Minijob-Zentrale möchte Schluss machen mit dem Papierkram. Der neue Minijob-Manager steht sowohl gewerblichen Arbeitgebern als auch Privathaushalten zur Verfügung und soll vieles einfacher machen. Arbeitgeber können den Minijob-Manager nutzen, um durch eine gesicherte Datenübertragung Nachrichten mit der Minijob- Zentrale auszutauschen oder Beschei- nigungen anzufordern. Zudem können sie dort die an- gemeldeten und abgemeldeten Mitarbeiter einsehen. Hier werden Name, Versicherungsnummer, Personen- und Beitragsgruppe sowie Beginn und Ende der Be- schäftigung abgebildet. Für die elektronische Übermittlung von Beitragsnach- weisen, Meldungen (An- und Abmeldung, Jahresmel- dungen) ist der Minijob- Manager aber nicht vorge- sehen. Eine Abrechnungssoftware oder maschinelle Ausfüllhilfe ersetzt er daher nicht. Kostenlose Registrierung notwendig Die Nutzung ist für Arbeitgeber kostenlos. In wenigen Schritten kann man sich für ein Benutzerkonto regist- rieren. Dieses kann dann von mehreren Mitarbeitern genutzt werden, um zum Beispiel das Postfach gemein- sam einsehen zu können. Mehrere Betriebsnummern können zurzeit leider noch nicht auf einem Benutzer- konto zusammengefasst werden. Auch muss aus tech- nischen Gründen jede Betriebsnummer mit einer eige- nen E-Mail-Adresse angemeldet werden. Zentrale Stammdatendatei für Arbeitgeber Seit dem 01.07.2024 können Arbeitgeber alle für das Meldeverfahren notwendigen Stammdaten über eine Datei abrufen. Diese Variante der sogenannten Bei- tragssatzdatei wird im Auftrag des GKV-Spitzenverban- des bei der ITSG geführt. In der Datei geht es umDaten zur Durchführung der Mel- de-, Beitrags-, Bescheinigungs- und Antragsverfahren. Konkret sind das zum Beispiel die Betriebsnummern der Sozialversicherungsträger, aktuelle und historische Beitragssätze sowie Beitragsbemessungsgrenzen. Nicht dazu gehören jedoch personenbezogene Daten. Um Ungenauigkeiten und Fehler zu vermeiden, werden die Daten tagesaktuell zur Verfügung gestellt. Für zu- rückliegende Zeiträume ist zudem von großem Nutzen, dass die enthaltenen Angaben auch für die vergange- nen sechs Jahre vorgehalten werden. Die Datei steht im Internetangebot der ITSG für alle Stellen, die einen gesetzlichen Auftrag zur Teilnahme haben, frei zum Ab- ruf zur Verfügung. Der Download umfasst immer eine Gesamtlieferung. Der automatisierte Abruf der aktuellen Stammdaten ist zunächst optional und wird ab dem 01.01.2025 zum Standard. Dann müssen die für die Abrechnung not- wendigen Daten, die zum Beispiel die Entgeltabrech- nungsprogramme nutzen, aus dieser Datei stammen. Die Daten müssen vor jeder Echtabrechnung aktua- lisiert werden. Zeiterfassungssysteme und auch die elektronische Ausfüllhilfe sind von der verpflichtenden Nutzung ausgenommen. Denn damit wird keine Ent- geltabrechnung im eigentlichen Sinne vorgenommen. 8 | vida ARBEITSWELT 4 - 2024

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