2 | vida ARBEITSWELT 4 - 2025 Liebe Leserin, lieber Leser, Mindestlohn und Mindestausbildungsvergütung gehören zu den wichtigen Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik in Deutschland. Sie sollen faire Bezahlung sichern, soziale Gerechtigkeit fördern und jungen Menschen eine finanzielle Grundlage während ihrer Ausbildung bieten. Mehr hierzu und zu den geplanten Anpassungen lesen Sie auf den Seiten 4 und 5 dieser Ausgabe. In Deutschland leben rund 7,9 Millionen Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung, das entspricht etwa zehn Prozent der Bevölkerung. Um ihnen eine aktive Teilnahme am Arbeitsleben zu ermöglichen, müssen private und öffentliche Arbeitgeber eine bestimmte Quote an schwerbehinderten Menschen beschäftigten. Unser Beitrag auf den Seiten 6 und 7 gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen. Der Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung für Teilzeitbeschäftigte war in den letzten Jahren wiederholt Gegenstand der höchstrichterlichen arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung. Die beitragsrechtlichen Konsequenzen daraus wurden von den Sozialversicherungsträgern mehrfach erörtert. Die Seiten 10 bis 13 informieren über die wichtigsten Regelungen und die aktuelle Rechtsprechung zum Thema. Künstliche Intelligenz (KI) ist längst keine Zukunftsvision mehr, sondern bereits in vielen Unternehmen Realität. Neben bekannten Anwendungen wie Chatbots oder Sprachassistenten rückt derzeit eine neue Form intelligenter Systeme in den Fokus: sogenannte KIAgenten. Sie versprechen, komplexe Aufgaben eigenständig zu übernehmen und ganze Prozesse zu unterstützen. Doch was bedeutet das konkret, wo liegen die Potenziale – und wo die Grenzen? Antworten hierauf finden sich auf den Seiten 14 und 15 dieser Ausgabe. Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen Ihre vivida bkk Impressum Herausgeber und Verlag: inside partner Verlag und Agentur GmbH Am Bahndamm 9 48739 Legden Telefon (0 25 66) 933 99 - 0 Telefax (0 25 66) 933 99 - 99 info@inside partner.de www.inside-partner.de © inside partner Gender-Hinweis Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Zeitschrift auf geschlechts- bezogene Formulierungen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. Bildnachweise: Titelseite und Seite 4 bis 5: © Friends Stock - stock.adobe.com Seite 6: © AnnaStills - stock.adobe.com Seite 7: © Halfpoint - stock.adobe.com Seite 8: © fotogestoeber - stock.adobe.com Seite I bis IV: © goodluz - stock.adobe.com Seite II: © Iconic Space - stock.adobe.com Seite 9: © littlewolf1989 - stock.adobe.com Seite 10 bis 13: © Drazen - stock.adobe.com Seite 14 und 15: © khunkornStudio - stock.adobe.com Rückseite: © vivida bkk
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