Perspektive Arbeitswelt 04/2025

| 3 Mit vier zusätzlichen Seiten in der I bis IV Heftmitte: Auf den ersten Blick BGFvida SPEZIAL Betriebliche Gesundheitsförderung Künstlersozialversicherung: Abgabe sinkt auf 4,9 Prozent Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2026 (KSA-VO 2026) die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Danach wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung im kommenden Jahr auf 4,9 Prozent gesenkt. Was ist die Künstlersozialversicherung? Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit mehr als 190.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben. Der Abgabesatz wird jährlich für das jeweils folgende Kalenderjahr festgelegt und beträgt derzeit 5,0 Prozent. Bemessungsgrundlage sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte. Rechtskreistrennung bei Beitragsnachweisen entfällt ab 2026 Zum 01.01.2026 müssen Arbeitgeber in der Sozialversicherung keine Beitragsnachweise mehr nach den Rechtskreisen Ost und West trennen. Bislang galt: Beschäftigte in Ost- und Westdeutschland erforderten jeweils separate Beitragsnachweise. Diese Pflicht entfällt nun. Ab 2026 ist ein einheitlicher Nachweis für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausreichend – unabhängig vom Beschäftigungsort. Das gilt auch dann, wenn sich der Nachweis noch auf Zeiträume vor dem 31.12.2025 bezieht. Bereits seit Jahresbeginn 2025 ist im DEÜV-Meldeverfahren keine Angabe des Rechtskreises mehr erforderlich. Mit dem Jahreswechsel 2025/2026 werden auch das SV-Meldeportal und alle zertifizierten Lohn- und Gehaltsabrechnungsprogramme angepasst, sodass die Änderungen technisch automatisch umgesetzt werden. Inhalt Seite Auf den ersten Blick: Neuigkeiten zur Sozialversicherung 3 Beschäftigung: Mindestlohn und Mindestausbildungsvergütung 4 und 5 Schwerbehindertenquote: Ausgleichsabgabe 2025 6 und 7 Arbeit und Recht 8 Zahlen, Daten, Fakten 9 Teilzeitbeschäftigung: Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung 10 bis 13 KI-Agenten im Unternehmen: Chancen und Grenzen 14 und 15

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