Perspektive Arbeitswelt 04/2025

4 | vida ARBEITSWELT 4 - 2025 Mindestlohn 2026 Zum 01.01.2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro /Stunde (2025: 12,82 Euro) und ab 2027 auf 14,60 Euro / Stunde. Wichtig: Der gesetzliche Mindestlohn gilt u. a. nicht für: • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, • Auszubildende – unabhängig von ihrem Alter – im Rahmen der Berufsausbildung (nicht zu verwechseln mit der so genannten Mindestausbildungsvergütung), • Langzeitarbeitslose während der ersten sechs Monate ihrer Beschäftigung nach Beendigung der Arbeitslosigkeit, • Praktikanten, wenn das Praktikum verpflichtend im Rahmen einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung stattfindet, • Praktikanten, wenn das Praktikum freiwillig bis zu einer Dauer von drei Monaten zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder Aufnahme eines Studiums dient, • Jugendliche, die an einer Einstiegsqualifizierung als Vorbereitung zu einer Berufsausbildung oder an einer anderen Berufsbildungsvorbereitung nach dem Berufsbildungsgesetz teilnehmen, • ehrenamtlich Tätige, • Freiberufler und Selbstständige. Branchenmindestlöhne Gegenüber diesem gesetzlichen Mindestlohn greift ein Branchenmindestlohn für die Beschäftigten einer bestimmten Branche, für die er für allgemeinverbindlich erklärt wurde. Insoweit darf dann nicht auf einen niedrigeren gesetzlichen Mindestlohn zurückgegriffen werden. Beim Branchenmindestlohn gelten die Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn nicht. Mindestlohn und Mindestausbildungsvergütung gehören zu den wichtigen Instrumenten der Arbeitsmarkt- politik in Deutschland. Sie sollen faire Bezahlung sichern, soziale Gerechtigkeit fördern und jungen Menschen eine finanzielle Grundlage während ihrer Ausbildung bieten. Beschäftigung: Mindestlohn und Mindestausbildungsvergütung

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