Perspektive Arbeitswelt 04/2025

6 | vida ARBEITSWELT 4 - 2025 Die Regelung verfolgt zwei Ziele: Zum einen sollen die Chancen schwerbehinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt verbessert werden. Zum anderen schafft die Abgabe einen finanziellen Anreiz für Unternehmen, aktiv inklusiv einzustellen. Dennoch wird die Quote nicht überall ausgeschöpft – besonders kleine und mittlere Betriebe tun sich häufig schwer. Umso wichtiger sind Beratungs- und Förderangebote, die Unternehmen unterstützen und Inklusion nachhaltig stärken. PFLICHTQUOTE ZUR BESCHÄFTIGUNG SCHWERBEHINDERTER MENSCHEN Die Schwerbehindertenquote richtet sich nach der Anzahl der Arbeitsplätze im Unternehmen: Arbeitgeber Pflichtquote schwerbehinderter Beschäftigter ab 60 Arbeitsplätze 5 % 40 bis < 60 Arbeitsplätze 2 20 bis < 40 Arbeitsplätze 1 < 20 Arbeitsplätze keine MONATLICHE AUSGLEICHSABGABE FÜR 2025 Im Erhebungsjahr 2025 beträgt die Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber mit 60 oder mehr Beschäftigten monatlich je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz: • 155,00 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 3 % bis weniger als 5 %, • 275,00 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 2 % bis weniger als 3 %, • 405,00 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von mehr als 0 % bis weniger als 2 %, • 815,00 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 0 %. Schwerbehindertenquote: AUSGLEICHSABGABE 2025 In Deutschland leben rund 7,9 Millionen Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung, das entspricht etwa zehn Prozent der Bevölkerung. Um ihnen eine aktive Teilnahme am Arbeitsleben zu ermöglichen, müssen private und öffentliche Arbeitgeber eine bestimmte Quote an schwerbehinderten Menschen beschäftigten.

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