Perspektive Arbeitswelt 01/2020

Auf den ersten Blick | 3 weitere 6,5 % teilweise befreit. So sieht es ein entsprechender Gesetz- entwurf der Bundesregierung vor. Der Solidaritätszuschlag beträgt aktuell 5,5 % der Körperschaft- oder Einkommensteuer. Dabei gilt eine Freigrenze von 972,00 Euro bei der Einzel- bzw. 1.944,00 Euro bei der Zusammenveranlagung. Diese Frei- grenze soll nun auf 16.956,00 Euro bzw. 33.912,00 Euro (Einzel- bzw. Zusammenveranlagung) angehoben werden. Bis zu einer entsprechenden Steuerlast in genannter Höhe fiele der Solidaritätszuschlag damit weg. Bis zu einem zu versteuernden Ein- kommen von 96.409,00 Euro (Einzel- veranlagung) müsste nur ein ver- minderter Solidaritätszuschlag ge- zahlt werden. Für Verheiratete ergäbe sich der doppelte Wert (192.818,00 Euro). Handwerksordnung: Wiedereinführung der Meisterpflicht Für zwölf Handwerke gilt künftig wieder die Meisterpflicht. Das hat das Bundeskabinett mit der Ände- rung der Handwerksordnung be- schlossen. Ziel ist es, die Qualität und die Qualifikation im Handwerk zu stärken und die Strukturentwick- lung im Handwerk und dessen Zu- kunft nachhaltig zu sichern. Zum Hintergrund: Mit der Novelle der Handwerksordnung 2004 wurden insgesamt 53 Handwerksberufe für zulassungsfrei erklärt. Das heißt, um einen selbstständigen Betrieb in diesen Handwerken betreiben zu können, ist kein Meisterbrief notwendig. Zwölf dieser für zulas- sungsfrei ernannten Berufe sind nun wieder meisterpflichtig. Für die derzeit bestehenden Betriebe gilt Bestandsschutz. In den betroffenen Handwerksbe- rufen muss der Unternehmensin- haber oder der von ihm angestellte Betriebsleiter künftig einen Meister­ brief oder äquivalenten Abschluss nachweisen. Es gibt davon einige Ausnahmen, darunter die soge- nannte Altgesellenregelung für be- rufserfahrene Gesellen. Das sind Gesellen mit abgeschlossener Aus- bildung und sechsjähriger Berufser- fahrung, davon vier Jahre in leiten- der Tätigkeit. Abbau des Solidaritäts­ zuschlags Der Solidaritätszuschlag soll abge- baut werden. Beginnend mit dem Jahr 2021 sollen laut Auskunft des Bundesfinanzministeriums 96,5 % aller Steuerzahler bessergestellt werden. Konkret wären damit rund 90 % der Zahlenden vollständig, Inhalt Seite Auf den ersten Blick 3 Rechengrößen, Beitragssätze und Termine 4 bis 7 TSVG: Bessere Leistungen für Versicherte 8 bis 9 Meldungen 10 bis 13 Berufsausbildung: Die Neuerungen im Überblick 14 bis 15 BEG III: Entlastung der mittelständischen Wirtschaft 16 bis 17 Jahressteuergesetz 2019 18 bis 19

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