Perspektive Arbeitswelt 01/2020

4 | PERSPEKTIVE Arbeitswelt – Januar 2020 Rechengrößen, Beitragssätze und Termine Alle Jahre wieder werden die Grenzwerte in der Sozialversicherung angepasst. Nachfolgend ein Überblick über die Zahlen, Daten und Fakten 2020. Beitragsbemessungsgrenzen In der Renten- und Arbeitslosen- versicherung wurde die Beitrags- bemessungsgrenze in den alten Bundesländern von 80.400,00 Euro (monatlich: 6.700,00 Euro) auf 82.800,00 Euro (monatlich: 6.900,00 Euro) angehoben. In den neuen Bundesländern kam es zu einer Anhebung von 73.800,00 Euro (mo- natlich: 6.150,00 Euro) auf 77.400,00 Euro (monatlich: 6.450,00 Euro). In der Kranken- und Pflegeversiche- rungwurde die Beitragsbemessungs- grenze für 2020 auf 56.250 Euro (monatlich: 4.687,50 Euro) erhöht. Jahresarbeitsentgeltgrenze Die Versicherungspflicht für Arbeit- nehmer endet mit Ablauf des Ka- lenderjahres, in dem ihr zu berück- sichtigendes Jahresarbeitsentgelt die maßgebliche Jahresarbeitsent- geltgrenze (JAE-Grenze) übersteigt, und ihr Entgelt auch die JAE-Grenze des Folgejahres übersteigt. Für den Jahreswechsel 2019/2020 bedeutet dies: Arbeitnehmer sind seit dem 01.01.2020 krankenversicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresar­ beitsentgelt sowohl die JAE-Grenze 2019 (= 60.750,00 Euro bundesweit) als auch die JAE-Grenze 2020 (= 62.550,00 Euro bundesweit) über- schreitet. Berufsanfänger Berufsanfänger mit einem Arbeits- entgelt direkt oberhalb der JAE- Grenze (z. B. Personen nach abge- schlossenem Hochschulstudium) sind ab Beschäftigungsaufnahme versicherungsfrei und können frei- williges Mitglied der GKV werden oder sich privat versichern. Das Beitrittsrecht zur freiwilligen Kran- kenversicherung ist dabei innerhalb von drei Monaten nach Beschäfti- gungsaufnahme auszuüben.

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