Perspektive Arbeitswelt 01/2021

| 3 Auf den ersten Blick • Zukünftig sollen Mütter und Vä- ter, die während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung aus- üben, 32 Stunden statt 30 Stun- den pro Woche arbeiten können. Dies ermöglicht den Eltern mehr Teilzeitarbeit bei gleichzeitigem Elterngeldbezug. • Wird ein Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher geboren, sollen El- tern künftig einen zusätzlichen Monat Elterngeld erhalten. Dies soll den Betroffenen die Gele- genheit geben, mögliche Ent- wicklungsverzögerungen ihres Kindes besser auffangen zu kön- nen. Sozialgarantie 2021 Zur Bewältigung der Corona-Krise hatte die Bundesregierung im ver- gangenen Jahr im Rahmen eines 130 Milliarden Euro schweren „Kon- junktur- und Krisenbewältigungspa­ ketes“ umfangreiche Maßnahmen verabschiedet, die Wirtschaft und Bürger entlasten sollen. Ein Kernpunkt des Konjunkturpa- ketes ist die so genannte „Sozial- garantie 2021“, mit deren Hilfe die coronoabedingte Steigerung der Lohnnebenkosten verhindert wer- den soll. Zu diesem Zweck werden die Sozialversicherungsbeiträge bis 2021 bei maximal 40 % stabilisiert. Darüber hinausgehende Finanzbe- darfe der Sozialversicherungsträger werden durch milliardenschwere Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt gedeckt. Die Kosten der „Sozialga- rantie 2021“ wurden für 2020 mit 5,3 Mrd. Euro beziffert; für das lau- fende Jahr können sie erst im Rah- men der Haushaltsaufstellung 2021 ermittelt werden. Die „Sozialgarantie 2021“ soll die Nettoeinkommen der Arbeitnehmer schützen und Arbeitgebern Verläss- lichkeit bringen und ihre Wettbe- werbsfähigkeit erhalten. Elterngeld: Reformvorhaben auf den Weg gebracht Nachdem das Bundesfamilienmi- nisterium bereits Anfang 2020 ent- sprechende Pläne vorgelegt hat, wurde die Reform des Elterngeldes zwischenzeitlich beschlossen. Das Inkrafttreten wird zum 01.09.2021 angestrebt. Die Änderungen betreffen Eltern mit hohem Einkommen, Mütter und Väter, die während des Bezugs von Elterngeld in Teilzeit arbeiten und die Eltern von zu früh geborenen Kindern. Geplant sind u. a. folgende Änderungen: • Die Jahreseinkommensgrenze von 500.000,00 Euro für den Bezug von Elterngeld soll auf 300.000,00 Euro gesenkt werden. Inhalt Seite Auf den ersten Blick 3 Rechengrößen, Beitragssätze und Termine 4 bis 7 Krankenkassenwahlrecht vereinfacht 8 bis 9 Meldungen 10 bis 11 A1-Antragsverfahren erweitert 12 bis 13 Rentenversicherung 14 bis 15 Mehr Schutz für entsandte Arbeitnehmer 16 bis 17 Jahressteuergesetz 2020 18 bis 19

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