Perspektive Arbeitswelt 01/2021

4 | PERSPEKTIVE Arbeitswelt – Januar 2021 Rechengrößen, Beitragssätze und Termine Alle Jahre wieder werden die Grenzwerte in der Sozialversicherung angepasst. Nachfolgend ein Überblick über die Zahlen, Daten und Fakten 2021. Beitragsbemessungsgrenzen In der Renten- und Arbeitslosen- versicherung wurde die Beitrags- bemessungsgrenze in den alten Bundesländern von 82.800,00 Euro (monatlich: 6.900,00 Euro) auf 85.200,00 Euro (monatlich: 7.100,00 Euro) angehoben. In den neuen Bundesländern kam es zu einer An- hebung von 77.400,00 Euro (monat- lich: 6.450,00 Euro) auf 80.400,00 Euro (monatlich: 6.700,00 Euro). In der Kranken- und Pflegeversi- cherung wurde die Beitragsbemes- sungsgrenze für 2021 auf 58.050 Euro (monatlich: 4.837,50 Euro) er- höht. Jahresarbeitsentgeltgrenze Die Versicherungspflicht für Arbeit- nehmer endet mit Ablauf des Ka- lenderjahres, in dem ihr zu berück- sichtigendes Jahresarbeitsentgelt die maßgebliche Jahresarbeitsent- geltgrenze (JAE-Grenze) übersteigt, und ihr Entgelt auch die JAE-Grenze des Folgejahres übersteigt. Für den Jahreswechsel 2020/2021 bedeu- tet dies: Arbeitnehmer sind seit dem 01.01.2021 krankenversiche- rungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt sowohl die JAE-Grenze 2020 (= 62.550,00 Euro bundesweit) als auch die JAE-Gren- ze 2021 (= 64.350,00 Euro bundes- weit) überschreitet. Berufsanfänger Berufsanfänger mit einem Arbeits- entgelt direkt oberhalb der JAE- Grenze (z.B. Personen nach abge- schlossenem Hochschulstudium) sind ab Beschäftigungsaufnahme versicherungsfrei und können frei- williges Mitglied der GKV werden oder sich privat versichern. Das Beitrittsrecht zur freiwilligen Kran- kenversicherung ist dabei innerhalb von drei Monaten nach Beschäfti- gungsaufnahme auszuüben.

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