Perspektive Arbeitswelt 02/2021

Auf den ersten Blick ambulante und stationäre Vorsorge- leistungen in anerkannten Kurorten zur Pflichtleistung werden. Veränderungen sind auch beim An- spruch auf Leistungen bei Krankheit im Ausland geplant. Diese sollen in Zukunft auch Personen in Elternzeit zustehen, die selbst versicherungs- pflichtig oder freiwillig versichert sind und kein oder nur beitragsfrei- es Einkommen haben, wenn sie ei- nen im Ausland beschäftigen Ehe- partner begleiten oder besuchen. Aktuell müssen sie sich für die Zeit des Auslandsaufenthalts grund- sätzlich selbst absichern. Künftig werden sie den Familienversicher- ten gleichgestellt. Wie diese wer- den sie dann einen entsprechenden Anspruch gegen den jeweiligen Ar- beitgeber auf Leistungen bei Krank- heit haben. Der Arbeitgeber be- kommt die Kosten bis zu der Höhe, in der sie im Inland entstanden wä- ren, erstattet. Steuererklärung 2019: Abgabefrist verlängert Die Abgabefrist für Steuererklärun- gen 2019 durch Steuerberater wird bis zum 31.08.2021 verlängert. Au- ßerdem bleibt es zunächst bei der coronabedingten Aussetzung der Insolvenzantragspflicht. Diese Neu- erungen hat der Bundestag bereits Ende Januar beschlossen. Steuererklärungen für den Veran- lagungszeitraum 2019 müssten, wenn ein Steuerberater beauftragt wurde, regulär bis Ende Februar 2021 beim Finanzamt eingereicht werden. Nun bleibt dafür Zeit bis Ende August 2021. In diesem Zu- sammenhang wurde zudem für das Steuerjahr 2019 beschlossen, dass der Zinslauf für Verzugszinsen auf die Steuerschuld erst am 01.10.2021 beginnt. Nach bisheriger Regelung werden diese nach einer Karenzzeit von 15 Monaten erhoben. Eine wei- tere Neuerung betrifft die Insolvenz- antragspflicht. Diese wurde bis zum 30.04.2021 für Unternehmen ausge- setzt, die staatliche Hilfeleistungen aus den diversen Corona-Hilfspro- grammen erwarten können. Vor- aussetzung ist grundsätzlich, dass die Anträge hierfür im Zeitraum vom 01.11.2020 bis zum 28.02.2021 gestellt worden sind. Gesundheitsversorgung: Weiterentwicklungsgesetz kommt Mit umfangreichen gesetzlichen Än- derungen will die Bundesregierung Qualität und Transparenz in der medizinischen Versorgung verbes- sern. Dies sieht der Entwurf für das Gesundheitsversorgungsweiterent- wicklungsgesetz (GVWG) vor, der sich aktuell in der parlamentari- schen Beratung befindet. Unter anderem ist geplant, den Anspruch auf Einholung einer ärztlichen Zweit- meinung auszuweiten. Zudem sollen Inhalt Seite Auf den ersten Blick: Neuigkeiten zur Sozialversicherung 3 Elterngeld: Mehr Teilzeit, weniger Bürokratie 4 und 5 Unternehmen: Weniger Daten, mehr Schutz 6 und 7 Arbeit und Recht 8 Zahlen, Daten, Fakten 9 Zuwendungen: Win-Win für Arbeitgeber und Mitarbeiter 10 und 11 Weiterbildung: Lernen, staatlich gefördert 12 und 13 Gesundheit: Wie funktioniert unser Immunsystem? 14 und 15 Mit vier zusätzlichen Seiten in der I bis IV Heftmitte: BGF PERSPEKTIVE spezial Betriebliche Gesundheitsförderung | 3

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