Perspektive Arbeitswelt 02/2021

4 | PERSPEKTIVE Arbeitswelt – April 2021 Nach wie vor ist es so, dass Eltern bis zu 14 Monate Elterngeld bekommen können – pro Elternteil zwischen zwei und zwölf Monate. Alleinerziehenden stehen die vollen 14 Monate zu. Die Monate zählen ab der Geburt des Kindes. Die doppelte Anzahl an Monaten gibt es, wenn man statt des Basiselterngeldes das Elterngeld- Plus wählt. Die Leistung ist dann allerdings der Höhe nach gedeckelt – und zwar auf die Hälfte des (fiktiven) Basiselterngelds ohne Erwerbseinkommen. Prinzipiell können Eltern für jeden Lebensmonat des Kindes neu entscheiden, wer welche Variante bekommen soll. Mehr Zeit für Frühchen Erblickt ein Kind wesentlich früher als erwartet das Licht der Welt, so ist dies häufig mit Stress für die jun- gen Eltern verbunden. Um dieser besonderen Situation gerecht werden zu können, gibt es für diese Eltern nun bis zu vier Monate zusätzliches Elterngeld. Dabei gilt folgende Staffelung: Das Kind wurde mindestens Wochen vor dem errechneten Termin geboren Zusätzliche Elterngeld­ monate 6 1 8 2 12 3 16 4 Ein Kind kommt zwölf Wochen vor dem errechneten Termin zur Welt. Die Eltern haben damit Anspruch auf bis zu 17 Monate (14 + 3) Basiselterngeld. BEISPIEL Verbesserte Ansprüche und mehr Flexibilität – das Elterngeld wird reformiert. Die Neuerungen im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes liegen vor allem in den Details und treten zum 01.09.2021 in Kraft. Elterngeld Mehr Teilzeit, weniger Bürokratie

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