Perspektive Arbeitswelt 03/2021

| | 3 Auf den ersten Blick Mit vier zusätzlichen Seiten in der I bis IV Heftmitte: BGF PERSPEKTIVE spezial Betriebliche Gesundheitsförderung Renten 2021: Erhöhung nur im Osten Zum 01.07.2021 wurden die Renten erhöht – allerdings nur im Osten: Der in den alten Bundesländern geltende Rentenwert liegt unverändert bei 34,19 Euro; der aktu- elle Rentenwert für die neuen Bundesländer steigt hin- gegen um 0,72 Prozent auf 97,9 Prozent des aktuellen Rentenwerts West und beträgt nun 33,47 Euro. Zum Hintergrund: Grundlage für die Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Wegen der COVID-19-Pande- mie und der damit verbundenen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sind die Löhne in den alten Bundeslän- dern im vergangenen Jahr leicht gesunken – um 2,34 %. Neben der Lohnentwicklung wird die Höhe der Renten- anpassung noch durch den Nachhaltigkeitsfaktor und den Faktor Altersvorsorgeaufwendungen bestimmt. Mit dem Nachhaltigkeitsfaktor wird die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden berücksichtigt. Auch hier kommt es zu negativen Auswirkungen aufgrund der COVID- 19-Pandemie. Durch den Faktor Altersvorsorgeauf- wendungen wird die Veränderung der Aufwendungen der Beschäftigten beim Aufbau ihrer Altersvorsorge auf die Anpassung der Renten übertragen. Da sich der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung im Jahr 2020 nicht verändert hat, wirkt sich dieser Faktor nicht auf die diesjährige Rentenanpassung aus. Mindestlohn: Zum 01.07.2021 auf 9,60 Euro erhöht Bereits Mitte 2020 hatte die Mindestlohnkommission einstimmig beschlossen, den gesetzlichen Mindest- lohn in insgesamt vier Schritten alle sechs Monate wie folgt zu erhöhen: Zum 01.01.2021 auf 9,50 Euro, zum 01.07.2021 auf 9,60 Euro, zum 01.01.2022 auf 9,82 Euro und zum 01.07.2022 auf 10,45 Euro. Dieser im vergange- nen Jahr gefasste Beschluss soll zu fairen und funktio- nierenden Wettbewerbsbedingungen beitragen, indem er einem Verdrängungswettbewerb durch niedrigste Arbeitsentgelte entgegenwirkt. Zum Hintergrund: Die gesetzliche Lohnuntergrenze wurde 2015 in Deutschland eingeführt (8,50 Euro pro Stunde), seit 2018 gilt sie ausnahmslos in allen Bran- chen. Im Rahmen einer Gesamtabwägung prüft die Mindestlohnkommission hierbei, welche Höhe des Min- destlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Min- destschutz der Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermögli- chen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Bei der Festsetzung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns orientiert sie sich nachlaufend an der Tarifentwicklung. Inhalt Seite Auf den ersten Blick: Neuigkeiten zur Sozialversicherung 3 Kurzfristig Beschäftigte: Versicherungspflichtig – ja oder nein? 4 und 5 Brexit is done: Und jetzt? 6 und 7 Arbeit und Recht 8 Zahlen, Daten, Fakten 9 Beschäftigung: Alter(n)sgerecht gestalten 10 und 11 E-Mobilität: Strom vom Arbeitgeber 12 und 13 Gesundheit: Frei von Ängsten, frei von Sorgen 14 und 15

RkJQdWJsaXNoZXIy NTM3NjI=