Perspektive Arbeitswelt 04/2021

| 3 Auf den ersten Blick Mit vier zusätzlichen Seiten in der I bis IV Heftmitte: BGF PERSPEKTIVE spezial Betriebliche Gesundheitsförderung Minijobs: Altregelungen gelten unter Umständen weiter Trotz Unterbrechung der Beschäftigung können für Ar- beitnehmer auch heute noch alte Minijob-Regelungen gelten. Das haben die Spitzenorganisationen der Sozial­ versicherung in ihren aktuellen Geringfügigkeitsricht­ linien klargestellt. Dabei geht es um solche Minijobs, die vor 2013 aufgenommen wurden und bis heute an- dauern. Bis Ende des Jahres 2012 waren Minijobs generell rentenversicherungsfrei. Wer damals schon in einem solchen Job war und weiterhin nicht mehr als 400 Euro im Monat verdient, für den gilt das auch heute noch. So verlieren diese Bestandsschutzregelung erst dann ihre Wirkung, wenn der Minijob aufgegeben wird. Klar- gestellt wurde in den neuen Richtlinien nun, dass eine solche Beschäftigung nicht deshalb als beendet gilt, weil sie wegen Bezugs einer Entgeltersatzleistung (z. B. Verletztengeld, Übergangsgeld oder Versorgungskran­ kengeld) oder wegen Elternzeit unterbrochen wird. Umgekehrt gilt das Gleiche. Hat ein Arbeitnehmer in einem solchen Minijob auf die Rentenversicherungs- freiheit verzichtet, so bleibt es auch nach einer solchen Unterbrechung dabei. Erst mit einer Aufgabe der gering­ fügig entlohnten Beschäftigung verliert die Verzichts­ erklärung ihre Wirkung. Künstlersozialabgabe 2022: unverändert bei 4,2 Prozent Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat zur Künstlersozialabgabe-Verordnung 2022 (KSA-VO 2022) die Ressort- und Verbändebeteiligung eingeleitet. Nach der neuen Verordnung wird der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung im Jahr 2022 unverändert bei 4,2 Prozent liegen, so das BMAS in einer aktuellen Pressemitteilung. Ermöglicht wurde dies durch den Einsatz zusätzlicher Bundesmittel (Entlastungszuschuss) in Höhe von insge- samt knapp 84,6 Millionen Euro. Damit wird einer Belas- tung der abgabepflichtigen Unternehmen entgegenge- wirkt und den negativen wirtschaftlichen Folgen gerade für die Kultur- und Kreativbranche durch die Corona- Pandemie Rechnung getragen. Gleichzeitig ist die solide Finanzierung der wichtigen sozialen Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern sowie Publizistinnen und Publizisten in der Künstlersozialversicherung weiterhin gewährleistet. Bereits im letzten Jahr wurden zusätzliche Bundesmit- tel in Höhe von 32,5 Millionen Euro zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes zur Verfügung gestellt. Inhalt Seite Auf den ersten Blick: Neuigkeiten zur Sozialversicherung 3 Zusätzliche Zahlungen: Steuern und Beiträge richtig berechnen 4 und 6 Kurzfristige Beschäftigung: Veränderte Zeitgrenzen ab 01.11.2021 7 Arbeit und Recht 8 Zahlen, Daten, Fakten 9 Statusfeststellung: Neuerungen zum 01.04.2022 10 und 11 E-Kurzarbeitergeld: Sonderregeln laufen aus 12 und 13 Umwelt: Unser ökologischer Fußabdruck 14 und 15

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