Perspektive Arbeitswelt 04/2022

Hinzuverdienst: Übergangsregelung für bestimmte Ehrenämter beendet Aufwandsentschädigungen aus bestimmten Ehrenäm- tern wurden vorübergehend nicht als Hinzuverdienst auf eine vorgezogene Altersrente, bei Knappschaftsaus- gleichsleistungen oder einer Renten wegen verminder- ter Erwerbsfähigkeit angerechnet. Diese Übergangsre- gelung endete am 30.09.2022. Hierüber informiert die Deutsche Rentenversicherung in einer Pressemitteilung. Davon betroffen sind ehrenamtliche Bürgermeister, Beigeordnete, Ortsvorsteher und Stadträte, ebenso Mitglieder im Stadtrat, Kreistag, Verbandsgemeinde- oder Gemeinderat sowie Mitglieder von Selbstverwal- tungsorganen in der Sozialversicherung, ehrenamtliche Versichertenberater und Vertrauenspersonen der Sozi- alversicherungsträger. Sie alle erhalten Aufwandsent- schädigungen für ihre ehrenamtliche Arbeit, die den Zeit- und Mehraufwand abdecken soll. Seit dem 01.10.2022 werden für diese Personenkreise Aufwandsentschädigungen, wie für alle anderen eh- renamtlich Tätigen auch, wieder als Hinzuverdienst bei vorgezogenen Altersrenten, bei Knappschaftsaus- gleichsleistungen oder Renten wegen verminderter Er- werbsfähigkeit berücksichtigt. Soweit Aufwandsentschädigungen steuerfrei sind, zum Beispiel in Höhe der sogenannten Ehrenamtspauschale oder des Übungsleiterfreibetrags, handelt es sich um keinen zu berücksichtigenden Hinzuverdienst. Künstlersozialabgabe: Anhebung auf 5,0 Prozent geplant Kunstverwerter müssen ab Januar voraussichtlich tiefer in die Tasche greifen. So soll die Künstlersozialabgabe zum 01.01.2023 auf 5,0 Prozent angehoben werden. Das geht aus dem Entwurf zur Künstlersozialabgabe-Ver- ordnung 2023 hervor, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kürzlich auf den Weg gebracht hat. Lag die Künstlersozialabgabe seit dem Jahr 2018 stabil bei 4,2 Prozent, soll nun eine Anhebung um 0,8 Pro- zentpunkte erfolgen. Grundlage dieses Vorhabens sind Schätzungen des Bedarfs der Künstlersozialkasse. Dieser berechnet sich zum Beispiel aus den für die Versicher- ten an die Deutsche Rentenversicherung sowie an die Kranken- und Pflegekassen zu entrichtenden Beiträgen. Berücksichtigt wird dabei für das Jahr 2023 ein ergän- zender Stabilisierungszuschuss in Höhe von rund 59 Millionen Euro. Durch diesen werden die negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie abgemildert. Die Künstlersozialabgabe ist neben den Beitragsanteilen der selbstständigen Künstler und Publizisten sowie dem Bundeszuschuss eine von drei Säulen zur Finanzierung der Künstlersozialversicherung. Grundsätzlich abgabe­ pflichtig sind Unternehmen, die künstlerische und publi- zistische Leistungen in Anspruch nehmen und verwerten. Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte. Inhalt Seite Auf den ersten Blick: Neuigkeiten zur Sozialversicherung 3 Mini- und Midijobs: Neuerungen zum 01.10.2022 – Teil 4 und 5 Im Ausland beschäftigte Flüchtlinge: Mobiles Arbeiten in Deutschland 6 und 7 Arbeit und Recht 8 Zahlen, Daten, Fakten 9 Meldungen: 8. SGB IV-ÄndG 10 und 11 Beschäftigung: Änderungen im Überblick 12 und 13 Dauerhaft im Krisenmodus: Was tun gegen Ängste? 14 und 15 | 3 Mit vier zusätzlichen Seiten in der I bis IV Heftmitte: BGF vida SPEZIAL Betriebliche Gesundheitsförderung Auf den ersten Blick

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