Perspektive Arbeitswelt 03/2022

12 | PERSPEKTIVE Arbeitswelt Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 hat die Bundesregierung Maßnahmen beschlossen, um Bürgern einen Ausgleich für die gestiegenen Kosten zu gewähren. Das Gesetz wurde zwar erst Ende Mai 2022 verabschiedet, die Neuerungen gelten jedoch teilweise rückwirkend zum Jahresbeginn. Nachfolgend ein Überblick. Steuerentlastungspaket: Weniger Lohnabzug – rückwirkend! Alle klagen über zu hohe Spritpreise. Dem will der Gesetzgeber Rechnung tragen und Fernpendler über die Entfernungspauschale begünstigten. Konkret können diese nun seit dem 01.01.2022 (zunächst befristet bis Ende 2026) 0,38 Euro ab dem 21. Entfernungskilometer ansetzen. Bis- her waren es 0,35 Euro. Die ersten 20 Kilometer werden unverändert mit 0,30 Euro berücksichtigt. Beispiel Ein Arbeitnehmer hat einen Arbeitsweg von 28 Kilome- tern. Pro Arbeitstag kann er damit folgende Entfernungs­ pauschale ansetzen: 20 km × 0,30 Euro= 6,00 Euro 8 km × 0,38 Euro = 3,04 Euro* 9,04 Euro * Vor der Änderung hätte er für die 8 km 2,80 Euro (8 km x 0,35 Euro), insgesamt also 8,80 Euro ansetzen können. Freibetrag steigt Auch der Arbeitnehmer-Pauschbe- trag wurde erhöht. Für die Zeit seit 01.01.2022 werden nun 1.200,00 Euro anstelle der bisherigen 1.000,00 Euro berücksichtigt. Aber: Wer oh- nehin höhere Werbungskosten hat, für den bleibt diese Anhebung wir- kungslos.

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