Elektronische Unbedenklichkeitsbescheinigung
Seit Anfang September 2024 können Unbedenklichkeitsbescheinigungen in elektronischer Form beantragt werden. Teilweise verfügen die Entgeltabrechnungsprogramme über eine entsprechende Funktion. In jedem Fall können Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung über das SV-Meldeportal beantragen.
Welche Vorteile bietet die elektronische Beantragung?
Viele Arbeitgeber benötigen regelmäßig eine neu ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung, gerade bei öffentlichen Ausschreibungen. Mithilfe der Bescheinigung können Sie als Arbeitgeber nachweisen, dass Sie in der Vergangenheit pünktlich und vollständig Ihrer Beitragspflicht nachgekommen sind. Eine Aussage über die korrekte Berechnung der Beiträge ist jedoch nicht vorgesehen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie auch zusätzlich in englischer Sprache erhalten.
Für die regelmäßige Zustellung können Sie ein Abo-Modell wählen. Sie bekommen, ohne weitere Anforderung, künftig monatlich, quartalsweise oder halbjährlich eine neue Unbedenklichkeitsbescheinigung zugesandt.
Wichtig: Bereits bestehende Abos werden nicht automatisch in das elektronische Verfahren übernommen. Wenn Sie diesen Service weiternutzen möchten, müssen Sie nur 1x den Auftrag neu über das SV-Meldeportal oder Ihr Entgeltabrechnungsprogramm stellen.
Ende des papiergebundenen Verfahrens
Nach anfänglichen Startschwierigkeiten ist das elektronische Verfahren nun eingeführt. Das bedeutet, dass die vivida bkk das bisherige papiergebundene Verfahren einstellen wird. Bitte nutzen Sie ausschließlich das neue elektronische Verfahren.
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