Das Thema Sozialversicherung ist ein sehr komplexes Thema. Wir möchten Ihnen neben unserem Firmenkundenportal auch gerne das Informationsportal nahelegen.
Hier können Sie sich jetzt über Ihre Meldepflichten als Arbeitgeber und Unternehmer informieren. Das Portal ist insbesondere für diejenigen konzipiert, die wenig Erfahrung im Umgang mit der Sozialversicherung haben. Das Informationsportal ist eine Orientierungshilfe, in der Sie selbständig und zeitlich unabhängig Eingaben machen können.
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Start des neuen digitalen Lohnnachweisverfahrens der gesetzlichen Unfallversicherung
Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch vom 15. April 2015 ist ein dritter Titel „Übermittlung von Daten im Lohnnachweisverfahren der Unfallversicherung“ (§§ 99 – 103) im sechsten Abschnitt des Vierten Buches Sozialgesetzbuch zum 1. Januar 2017 neu eingefügt worden. Wesentlicher Inhalt dieser Vorschriften sind die Regelungen zum digitalen Lohnnachweis sowie zu einer vorgeschalteten Stammdatenabfrage.
Arbeitgeber sind hiernach verpflichtet, die Stammdatenabfrage und den digitalen Lohnnachweis in diesem Jahr erstmalig umzusetzen. Hierfür ist ergänzend zu den gesetzlichen Regelungen in „Gemeinsamen Grundsätzen zur Datenübermittlung an die Unfallversicherung nach § 103 SGB IV“ sowie in einer „Verfahrensbeschreibung zum elektronischen Lohnnachweis an die Unfallversicherung“ der verfahrenstechnische Ablauf näher beschrieben worden. Überdies hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit eine Informationskampagne gestartet.
Hier finden Sie neben den vorgenannten Dokumenten u. a. eine umfangreiche Broschüre, ein Fragen- und Antwortenkatalog, ein Erklärfilm sowie Kontaktdaten bei den einzelnen Unfallversicherungsträgern für Arbeitgeber abgelegt.
Erfahrungsgemäß führen neu eingesetzte Fachverfahren in der Fläche zu erhöhten Rückfragen. Hierbei ist es nicht ausgeschlossen, dass Arbeitgeber sich mit Fragen zum digitalen Lohnnachweis auch an die Einzugsstellen wenden. Es besteht mit der DGUV Konsens, dass Krankenkassen nicht zuständiger Ansprechpartner für derartige Anfragen sind. Soweit Anfragen zum digitalen Lohnnachweis oder zur Stammdatenabfrage eingehen, kann auf die Telefonnummern der bei den Berufsgenossenschaften eingerichteten Supports verwiesen werden.
Die Kontaktdaten finden Sie hier.