SV-Meldeportal

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SV-Meldeportal

SV-Meldeportal

Seit Oktober 2023 steht mit dem SV-Meldeportal Arbeitgebern und Selbständigen eine allgemein zugängliche, elektronisch gestützte Ausfüllhilfe zur Verfügung. Grundlage bildet der § 95a SGB IV. Speziell für Meldungen, Beitragsnachweise, Bescheinigungen und Anträge entwickelt, bietet die Onlineanwendung eine gesicherte Kommunikation mit den Datenannahmestellen der Sozialversicherungsträger.

Das SV-Meldeportal wurde von der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) als Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen, entwickelt. Sie ist auch Betreiber der Anwendung.

Wie schon das Vorgängerprodukt sv.net führt auch das SV-Meldeportal keine Berechnungen durch. Somit steht es nicht in Konkurrenz zu kommerziellen Entgeltabrechungsprogrammen.

Die Nutzung des SV-Meldeportals verlangt eine vorherige Registrierung. Unternehmen verwenden dazu ihr ELSTER-Organisationszertifikat. Der ausführliche Registrierungsprozess wird auf der Seite des SV-Meldeportals erklärt.

Die Nutzungsgebühr wird für eine Laufzeit von 36 Monaten im Voraus erhoben. Für den Austausch von Meldungen für eine Betriebsnummer werden 36,00 Euro und für den Austausch von Meldungen für mehrere Betriebsnummern 99,00 Euro netto jeweils zzgl. gültiger MwSt. berechnet. Es können beliebig viele Meldungen mit den Sozialversicherungsträgern ausgetauscht werden.

Bei einer Registrierung des Unternehmens bzw. dessen Dienstleisters bis zum 31. März 2024 ist die Nutzung des SV-Meldeportals in den Jahren 2023 und 2024 kostenfrei. Für diesen Anwenderkreis ist die Nutzung des SV-Meldeportals erst ab 2025 kostenpflichtig. Ab dem 1. April 2024 wird die Nutzungsgebühr allen neu registrierten Unternehmen sofort in Rechnung gestellt.

Ausführliche Anleitungen und Erklärvideos sind auf der Homepage des SV-Meldeportals zu finden.

Aktuelles

Kostenpflichtige Nutzung SV-Meldeportal: Änderung

Die Kostenpflicht für die Nutzung des SV-Meldeportals wurde angepasst. Entsprechend wurde auch der Flyer zum SV-Meldeportal geändert und kann auf sv-meldeportal.de abgerufen werden.

Die Nutzung des SV-Meldeportals ist im Jahr 2024 kostenfrei, sofern sich Arbeitgeber und deren Dienstleistungspartner bis zum 30.09.2024 als Nutzer registrieren. Erst ab 01.01.2025 ist für diese Anwender die Nutzung des SV-Meldeportals kostenpflichtig.

Ab dem 01.10.2024 wird die Nutzungsgebühr allen neu registrierten Arbeitgebern sofort berechnet.

sv.net wird am 30.06.2024 abgeschaltet

Am 30.06.2024 wird sv.net abgeschaltet. Eine Nutzung für den Austausch von Sozialversicherungsmeldungen mit den Datenannahmestellen der Sozialversicherungsträger ist danach nicht mehr möglich.

A1-Bescheinigungen, elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldungen (eAU), Fehlermeldungen und sonstige Meldungen, die durch Meldungen mittels sv.net ausgelöst wurden, können nun ausschließlich über das SV-Meldeportal abgerufen werden. Diese Nachrichten werden bis zu drei Monate für den Abruf bereitgestellt.

Gesonderter Hinweis für Arbeitgeber:

Für Arbeitgeber besteht insbesondere die Pflicht, termingerecht Beitragsnachweise zu den Beschäftigungsverhältnissen des Vormonats abzugeben. Falls ein Arbeitgeber bis Juni 2024 dazu sv.net genutzt hat und die Beitragsnachweise eigenständig erstellt hat, besteht nun der Zwang zu einem Wechsel. Alternativ stehen dafür Entgeltabrechnungsprogramme unterschiedlicher Anbieter oder die Ausfüllhilfe SV-Meldeportal zur Verfügung.

Falls Arbeitgeber noch nicht den Wechsel von sv.net zum SV-Meldeportal angestoßen haben, sollte dieser nun umgehend mit der Registrierung zur Nutzung eingeleitet werden. Für den Umstieg sind ca. 10 Arbeitstage für den Austausch der Formalitäten einzuplanen. Danach kann das SV-Meldeportal im vollem Leistungsumfang genutzt werden.

Aktuelle Informationen und neue Videos

Die Webpräsenz sv-meldeportal.de bietet umfassende Informationen zur Nutzung des SV-Meldeportals an. Video-Anleitungen, Dokumentationen und ein Fragen&Antworten-Katalog erleichtern den Einstieg in die Nutzung des SV-Meldeportals.

sv.net wird am 30.06.2024 abgeschaltet

Zur Sicherstellung des geordneten Übergangs der aktuellen sv.net Nutzern auf das SV-Meldeportal haben die Träger dieser Anwendung beschlossen, sv.net für die weitere, bereits heute eingeschränkte Nutzung endgültig am 30.06.2024 abzuschalten.

Kostenpflichtige Nutzung SV-Meldeportal

Die Nutzung des SV-Meldeportals ist im Jahr 2024 kostenfrei, sofern sich Arbeitgeber und deren Dienstleistungspartner bis zum 30.06.2024 als Nutzer registrieren. Erst ab 01.01.2025 ist für diese Anwender die Nutzung des SV-Meldeportals kostenpflichtig.

Aktuelle Informationen und neue Videos

Es wurden nun zwei weitere Erklärvideos mit begleitender Dokumentation veröffentlicht:

  • Registrierung mit der BundID
  • Beantragung A1-Bescheinigung für Selbstständige ohne aktivierten Onlinespeicher

Die Webpräsenz sv-meldeportal.de bietet umfassende Informationen zur Nutzung des SV-Meldeportals an. Video-Anleitungen, Dokumentationen und ein Fragen&Anworten-Katalog erleichtern den Einstieg in die Nutzung des SV-Meldeportals.

sv.net wird mit starken Einschränkungen verzögert abgeschaltet

Zur Sicherstellung des geordneten Übergangs der überwiegenden Anzahl von sv.net Anwendern auf das SV-Meldeportal haben die Träger der sv.net Anwendung kurzfristig beschlossen, die Anwendung nicht wie geplant am 29.02.2024 abzuschalten.

Schnelles Handeln ist nun gefordert.

Alle sv.net Anwender, die weiterhin eine Ausfüllhilfe nutzen wollen, sollten sich nun schnell für das SV-Meldeportal registrieren.

  • sv.net ist nur noch kurze Zeit erreichbar; dann wird die Anwendung endgültig abgeschaltet.
  • Bis dahin kann sv.net zwar noch eingeschränkt genutzt werden, aber auch nur sv.net/standard als reine Web-Anwendung.
  • Nur registrierte Anwender können mit sv.net/standard noch schnell Beitragsnachweise oder Meldungen abgeben; alle Daten müssen bekanntlich manuell erfasst werden.
  • Die Rückmeldungen der Krankenkassen und Sozialversicherungsträger können überwiegend bereits heute nur noch mittels dem SV-Meldeportal abgerufen werden.
  • Für die Registrierung zur Nutzung des SV-Meldeportals sind einige Tage Bearbeitungszeit einzuplanen.
  • Die Fristen zur Abgabe von Beitragsnachweisen und Meldungen sind bekannt. A1-Bescheinigungen und eAU-Meldungen sollten tagesaktuell abgerufen werden. Bitte rechnen Sie diese Zeitbeim Umstieg von sv-net auf das SV-Meldeportal ein.

Weiterentwicklung des SV-Meldeportals

Nach erfolgreichem Start des sv-net Nachfolgers SV-Meldeportal meldet dessen Betreiber, die ITSG (Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung) einen technisch stabilen Betrieb. Nach der erfolgreichen Registrierung können die Nutzer problemlos Meldungen mit den Datenstellen der Sozialversicherung austauschen.

Besonders der Online-Datenspeicher, den das Vorgängerprodukt nicht bereitstellte, wird inzwischen von ca. 75% der Anwender genutzt. Der verschlüsselte Online-Datenspeicher wird auch aufgrund der Datenvorhaltung von fünf Jahren als eine der wesentlichen Funktionen im SV-Meldeportal bewertet.

Alternative Registrierung mit BundID

Seit dem 17. Januar 2024 kann die BundID zur Registrierung und Anmeldung von Privatpersonen am SV-Meldeportal genutzt werden. Dieses Registrierungsverfahren unterstützt alle Anwender, die kein ELSTER-Organisationszertifikat erhalten. Die Anwender haben dann einen Zugriff auf die A1-Formulare.

Nähere Information sind unter id.bund.de abrufbar.

Übrigens: Die ITSG bereitet derzeit zwei Videos vor, die als Anleitung für Fachverfahren A1-Antrag ohne Nutzung des Online-Datenspeichers und die Registrierung mittels Bund-ID dienen.

Neue Fachverfahren ab 01.07.2024

Ab 01.07.2024 starten zwei neue Fachverfahren:

  • Elektronische Abfrage der Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse

Für die Abgabe von Meldungen an Krankenkassen können Arbeitgeber, Zahlstellen, die Agenturen für Arbeit und die zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a SGB II (Optionskommunen) die aktuelle Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse in elektronischer Form auf der Grundlage der Grundsätze nach § 28a Absätze 3c und 3d SGB IV abfragen.

  • Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

Der Abruf einer Unbedenklichkeitsbescheinigung über das SV-Meldeportal wird ermöglicht.

Mandate für Großunternehmen

Unternehmen mit mehr als 100 eigenen Betriebsnummern haben ab Mitte Februar 2024 die Möglichkeit, ein Mandat auf alle eigenen Betriebsnummern mit nur einem Antrag zu stellen.

Die Bereitstellung erfolgt über einen gesonderten Antragsprozesses, der auf der Webseite des SV-Meldeportals zur Verfügung gestellt wird.


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