Umlage

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Umlageverfahren, Erstattungen, U1, U2, Datenübermittlung

Bitte beachten Sie, dass die Anträge auf Erstattung zur Umlage U1 und U2 per Datenübermittlung bei den Krankenkassen eingereicht werden müssen.

Erstattungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz

Für Erstattungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (Umlage U1 und U2) gelten folgende Regelungen:

  • Teilnahme aller Arbeitgeber unabhängig von ihrer Beschäftigtenzahl am Ausgleichsverfahren der Umlage U2
  • Einbeziehung der Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung der Angestellten im Arbeitsunfähigkeitsfall sowie bei Maßnahmen der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation
  • Einheitliche Arbeitnehmergrenze von 30 Beschäftigten für die Teilnahme an der Umlage U1
  • Erweiterung der teilnehmenden Krankenkassen auf die Ersatzkassen und die Betriebskrankenkassen
  • Möglichkeit der Übertragung der Durchführung des Ausgleichsverfahrens auf eine andere Krankenkasse oder einen Landes- oder Bundesverband
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