Selbsthilfe
Gemeinsam stark
Gemeinsam stark
In einer gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppe schließen sich Menschen zur Bewältigung chronischer Erkrankungen, psychosozialen Problemen oder einer Behinderung zusammen. Diese freiwilligen Selbsthilfegruppen richten sich an die Betroffenen selbst oder an deren Angehörige.
Bei dem Selbsthilfeprinzip erfolgt ein regelmäßiger und selbstbestimmter Gruppenaustausch der Betroffenen oder Angehörigen. Ziel ist es, die Lebensqualität jedes einzelnen Mitglieds zu stärken und Probleme ohne die Leitung von professionellen Fachkräften in einer gemeinschaftlichen Gruppe zu lösen.
Eine Selbsthilfekontaktstelle ist eine eigenständige Einrichtung, die:
Rechtliche Bestimmung
Die Krankenkassen und ihre Verbände haben gemäß § 20h des Sozialgesetzbuch V (SGB V) die gesetzliche Aufgabe zur Selbsthilfeförderung. Die Grundlagen für das Gesetz wurden durch den GKV-Spitzenverband, den Verbänden der Krankenkassen und den Spitzenorganisationen für Selbsthilfe gemeinsam erarbeitet und verabschiedet.
Aufgabe der Krankenkassen
Krankenkassenindividuelle Förderung
Die vivida bkk fördert im Jahr 2025 die Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen mit einem Förderbetrag von rund 467.000 Euro.
Hierbei werden Projekte der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe auf Orts-, Landes- oder Bundesebene unterstützt.
Wir als vivida bkk stellen jedes Jahr unseren Förderbetrag vollständig der kassenartenübergreifenden Pauschalförderung zur Verfügung und tragen damit zur Stärkung und Weiterentwicklung der Selbsthilfe bei.
Informationen zum Antragsverfahren für die Pauschalförderung sowie die entsprechenden Anträge und Ansprechpersonen finden Sie beim BKK Dachverband.