Abrechnungsverfahren für Leistungserbringer


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Abrechnungsverfahren für Leistungserbringer

Abrechnungsverfahren im Bereich
der Häuslichen Krankenpflege

Im Bereich der häuslichen Krankenpflege wird das elektronische Abrechnungsverfahren (DTA-Verfahren) genutzt. Bitte 
rechnen Sie als Leistungserbringer daher genehmigte Leistungen ausschließlich über das DTA-Verfahren mit uns ab.

Ihre Vorteile beim DTA-Verfahren

• Einfache und schnelle Abrechnung für Sie
• Kosten sparen durch papierlose Abrechnung
• Schnellere Zahlungsvorgänge durch maschinelle Übermittlung und Verarbeitung


So übermitteln Sie Ihre Abrechnungsdaten
Bitte senden Sie Ihre elektronischen Abrechnungsdaten nach § 302 Abs. 2 SGB V, den Begleitzettel für Urbelege sowie die 
entsprechenden Urbelege direkt an unser Abrechnungszentrum:
Abrechnungszentrum Emmendingen (AZE) 
79310 Emmendingen 
Institutionskennzeichen des AZE: 107 436 557
Die zugehörigen Institutionskennzeichen (IK) der vivida bkk als Kostenträger sind:
West 107 536 262 (alte Bundesländer und Berlin)
Ost 107 538 890 (neue Bundesländer)
Aktuelle Informationen zum elektronischen Abrechnungsverfahren finden Sie unter:
www.gkv-datenaustausch.de


Wichtig für Ihre Abrechnung: das Genehmigungskennzeichen
Geben Sie bei jeder Abrechnung das korrekte Genehmigungskennzeichen unserer Kostenzusage an. Das Genehmigungskennzeichen finden Sie jeweils in unserer schriftlichen Kostenzusage unter dem Punkt Abrechnungsdaten. Das korrekte Genehmigungskennzeichen ist elementar wichtig für eine korrekte Zuordnung und Abrechnung.


Bei abweichender Übermittlung Ihrer Abrechnungsdaten
Bei abweichender Übermittlung Ihrer Abrechnungsdaten, d.h. sollte die Abrechnung nicht elektronisch erfolgen, sind wir nach 
§ 303 SGB V verpflichtet, die Rechnung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben pauschal um 5% zu kürzen.


Hinweis: Folgeverordnung bei weiterem Bedarf
Falls die häusliche Krankenpflege über den genehmigten Zeitraum hinaus notwendig ist, beachten Sie bitte:
• Der Vertragsarzt sollte die Folgeverordnung in den letzten 3 Arbeitstagen vor Ablauf des Bewilligungszeitraums ausstellen.
• Reichen Sie den neuen Antrag mit der Verordnung rechtzeitig vor Ablauf der aktuellen Genehmigung ein – gerne auch vorab 
per Fax oder E-Mail


Fragen oder Probleme?
Falls Sie Fragen zur Abrechnung haben oder Probleme bei der Übermittlung der Abrechnungsdaten 
bestehen, wenden Sie sich bitte direkt an das Abrechnungszentrum Emmendingen:
• E-Mail: Kundenservice@arz-emmdingen.de
• Telefon: 107641 9201-0
• Weitere Informationen auch unter: www.arz-emmendingen.de

Junge Frau macht Dehnübung. Sie hält ihre Arme über dem Kopf.
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