Werkstudenten

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Studenten, geringfügig, Beschäftigung, Werkstudenten

Die Krankenversicherung der Studierenden (KVdS) ist eine spezielle, günstige Krankenversicherung für Studierende, die bestimmte Voraussetzungen erfüllt:

  • Der Studierende ist an einer Hochschule eingeschrieben.
  • Das Studium wird regelmäßig betrieben.
  • Das Alter des Studierenden liegt in der Regel unter 30 Jahren (Ausnahmen möglich).
  • Der Studierende arbeitet nicht mehr als 20 Stunden pro Woche während der Vorlesungszeit.

Wann greift die KVdS?

  • Wenn Studierende während des Semesters regelmäßig studieren, und die Beschäftigung die 20-Stunden-Grenze nicht überschreitet.
  • Wenn der Student in der Semesterpause mehr arbeitet, ist das grundsätzlich möglich, solange die Tätigkeit nicht den Eindruck erweckt, dass das Studium nur noch eine Nebenrolle spielt.

Was passiert, wenn die Voraussetzungen für die KVdS nicht mehr erfüllt sind?

  • Überschreitet der Studierende die 20-Stunden-Grenze dauerhaft oder arbeitet er in einer Weise, die nicht mehr als studienbezogen gilt, verliert er den Anspruch auf die günstige KVdS. In diesem Fall handelt es sich um ein reguläres Beschäftigungsverhältnis als Arbeitnehmer, welches Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungspflicht nach sich zieht.