Aktueller Infoservice zur Störung
Sie erreichen uns aktuell unter der Service-Nummer 07720 9727-0 sowie über unsere Kontaktformulare. Die Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen finden Sie auf unserer Info-Seite. Für Ihr Verständnis und Ihre Geduld bedanken wir uns ganz herzlich.
Elterngeld kann in der Zeit vom Tag der Geburt bis max. zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Die Höhe Ihres Anspruchs auf Elterngeld können Sie anhand Ihres vorherigen monatlichen Nettoeinkommens berechnen: Bei einem Nettogehalt von
- 1.240 Euro und mehr erhalten Sie 65 Prozent
- 1.220 Euro 66 Prozent
- zwischen 1.000 und 1.200 Euro 67 Prozent Ihres vorherigen Einkommens, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro. Als Einkommen vor der Geburt werden dabei höchstens 2.700 Euro berücksichtigt.
Eltern mit geringem Einkommen werden weiter unterstützt: Das Elterngeld erhöht sich um jeweils 0,1 Prozentpunkte pro 2 Euro, die unter der 1.000-Euro-Grenze liegen. Verdienen Sie zum Beispiel 800 Euro netto pro Monat, bekommen Sie 77 Prozent dieses Gehalts als Elterngeld. Einzelheiten hierzu erfahren Sie bei unseren Kundenberatern oder Ihrer Elterngeldstelle.
Beantragen Sie das Elterngeld gleich nach der Geburt. Später wird es rückwirkend nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist. Ihren Antrag reichen Sie bei der für Sie zuständigen Elterngeldstelle schriftlich ein. Diese Stellen sind je nach Bundesland in der Regel den Jugendämtern oder Versorgungsämtern zugeordnet.
Informationen erteilt außerdem das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter Telefon 01801 907050. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website www.bmfsfj.de.