Elternzeit & Elterngeld

Die ersten Jahre im Leben eines Kindes sind die wichtigsten.
  1. Firmenkunden
  2. Infothek
  3. Versicherungs- und Beitragsrecht
  4. Elternzeit & Elterngeld
Elterngeld, Elternzeit, Basiselterngeld, ElterngeldPlus, Antrag, Sicherung

"Wir werden Eltern"

Sie erwarten Nachwuchs, vielleicht sogar Ihr erstes Kind? Herzlichen Glückwunsch! ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus sind Begriffe, mit denen Sie sich gerade herumschlagen? Die vivida bkk möchte Ihnen mit dieser Information die wichtigsten Bestimmungen zusammenfassen.

Das Elterngeld gehört zu den Familienleistungen in Deutschland, die von der Bevölkerung am meisten geschätzt werden. Es sichert die wirtschaftliche Existenz der Familien und hilft Müttern und Vätern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Es soll den Eltern ermöglichen, sich Zeit für ihr Kind zu nehmen.

Elterngeld gibt es in den Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus - diese können miteinander kombiniert werden. Auch getrenntlebenden Elternteilen steht das Elterngeld zur Verfügung.

Zum 01.04.2024 haben sich Änderungen im Elterngeld ergeben. Die Neuregelungen finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: hier .

Wenn Eltern nach der Geburt ihres Kindes ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken, fängt das Elterngeld das fehlende Einkommen auf. Insgesamt stehen Eltern gemeinsam 14 Monate Basiselterngeld zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen. Sie können sich die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate beanspruchen.

Alleinerziehende können die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Das Basiselterngeld wird nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes gezahlt. Danach können Eltern das ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus beziehen.

Übrigens: Eltern steht für ein ab dem 1. September 2021 geborenes Kind längeres Elterngeld zu, wenn das Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin das Licht der Welt erblickt. Bis zu viel zusätzliche Monate Basiselterngeld können gezahlt werden, je nachdem, wie viele Wochen das Kind vor dem voraussichtlichen Geburtstermin geboren wurde.

Mit der Änderung im Elterngeld ab 01.04.2024 ist die Möglichkeit für Eltern, das Basiselterngeld parallel zu beziehen, eingeschränkt worden. Der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld ist grundsätzlich nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Für Frühchen und bei Mehrlingsgeburten, sowie neugeborenen Kindern mit Behinderung oder Geschwisterkinder mit Behinderung gelten die bisherigen Regelungen.

Das ElterngeldPlus stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Es richtet sich vor allem an Eltern, welche früher in den Beruf zurückkehren möchten. Das ElterngeldPlus kann doppelt so lange als  das Basiselterngeld bezogen werden. Es berechnet sich wie das Basiselterngeld, beträgt aber maximal die Hälfte des Basiselterngeldes. Wenn Sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein als das monatliche Basiselterngeld in Teilzeit.

Eltern können bis zu vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate als Partnerschaftsbonus erhalten, wenn sie in diesem Zeitraum gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden in, Teilzeit arbeiten. Der Partnerschaftsbonus kann für mindestens zwei und höchstens vier Monate beantragt werden.

Die Regelungen gilt auch für getrennt erziehende Eltern, die als Eltern gemeinsam in Teilzeit gehen, Alleinerziehende steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu.

 

Grundsätzlich ist die Höhe des Elterngelds abhängig davon, wie viel die Eltern vor der Geburt ihres Kindes verdient haben. Für Geburten ab dem 01.04.2024 gelten neue Einkommensgrenzen, ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt.

Die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, wird für Paare und Alleinerziehende für Geburten ab dem 1. April 2024 auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und für Geburten ab dem 1. April 2025 auf 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen festgelegt. Für Geburten ab 1. September 2021 bis einschließlich 31. März 2024 gilt die Einkommensgrenze von 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende

Das Basiselterngeld liegt zwischen 300 bis 1.800 Euro im Monat, das ElterngeldPlus zwischen 150 bis 900 Euro im Monat.

Das Mindestelterngeld erhalten Eltern, die nach der Geburt ihr Kind selbst betreuen und höchstens 32 Stunden in der Woche arbeiten. auch Studierende, Hausfrauen oder Hausmänner und Elter die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht arbeiten.

Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern erhalten zusätzlich einen Geschwisterbonus. Der Zuschlag beträgt 10 Prozent des Elterngelds, mindestens aber 75 Euro beim Basiselterngeld (37,50 Euro beim ElterngeldPlus). Außerdem wird bei Mehrlingsgeburten ein Mehrlingszuschlag von 300 Euro (150 Euro bei ElterngeldPlus) für jedes weitere neugeborene Kind gezahlt.

Das Elterngeld wird beim Bürgergeld, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag vollständig als Einkkommen angerechnet. Das betrifft auch den Mindesbetrag von 300 Euro. 

Ausnahme: Elterngeldberechtigte, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt ihres Kindes, beziehungsweise ihrer Mehrlingskinder, erwerbstätig waren, erhalten einen Elterngeldfreibetrag je nach Verdienst bis 300 Euro.

Beantragen Sie das Elterngeld gleich nach der Geburt. Bei später eingereichten Anträgen kann sich das Elterngeld verkürzen. In einigen Bundesländern können Sie das bereits online erledigen: 

Hier geht es zu ElterngeldDigital!

In allen anderen Bundeländern wenden Sie sich bitte an die zuständige Elterngeldstelle. Über das Familienportal können Sie online nach Ihrer zuständigen Elterngeldstelle suchen.

Informationen erteilt außerdem das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter Service-Telefon 030 201 791 30 (Montag-Donnerstag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr). Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website www.bmfsfj.de.

Während des Bezugs von Elterngeld bleibt Ihr bisheriges Versicherungsverhältnis bei der vivida bkk bestehen, sofern ein grundsätzlicher Anspruch auf Familienversicherung besteht. Von Ihrem Elterngeld müssen Sie also keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten.

Zur Startseite