Familienhafte Beschäftigung

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Für die Statusfeststellung für beschäftigte Ehegatten und Lebenspartner des Arbeitgebers ist die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zuständig.

Nach Eingang der erstmaligen Anmeldung (DEÜV-Meldegrund 10) mit dem Statuskennzeichen 1 wird das Statusfeststellungsverfahren "ausgelöst". Die vivida bkk leitet die entsprechende Meldung an die Datenstelle der DRV weiter. Von dort erhalten Sie als Arbeitgeber den notwendigen Fragebogen (Feststellungsbogen). Mit diesem Feststellungsbogen teilen Sie der DRV die Angaben mit, welche für die Klärung der Versicherungspflicht oder -freiheit nötig sind.

Nach Prüfung der Unterlagen und Entscheidung des sozialversicherungsrechtlichen Status werden Sie direkt von der Clearingstelle über das Ergebnis informiert. Dies erfolgt mit einem für alle Sozialversicherungsträger verbindlichen Bescheid.

Feststellung eines Beschäftigungsverhältnisses
Mit der Feststellung eines Beschäftigungsverhältnisses wird die Richtigkeit der erfolgten Anmeldung bestätigt.

Feststellung, dass kein Beschäftigungsverhältnis vorliegt
Die Feststellung, dass die Tätigkeit nicht im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird, führt zur Beanstandung und gegebenenfalls zur Erstattung der bereits gezahlten Beiträge.

Hier finden Sie den Feststellungsbogen der Deutschen Rentenversicherung zur versicherungsrechtlichen Beurteilung eines Beschäftigungsverhältnisses zwischen Angehörigen.

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