Arbeitgeber, die regelmäßig nicht mehr als 30 Arbeitnehmer im Sinne des Aufwendungsausgleichsgesetzes beschäftigen, nehmen am Ausgleichsverfahren zur Umlage U1 teil.
Seit 01.01.2006 sind alle Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter, verpflichtet, die Umlage U2 für Aufwendungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft abzuführen.