Fälligkeitstermine
Alle Termine auf einen Blick
Alle Termine auf einen Blick
Die Sozialversicherungsbeiträge (GSV-Beiträge) sind am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausgeübt worden ist. Ist der Mitarbeiter freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse, und führen Sie die Beiträge im Rahmen der sog. Firmenzahlerverfahrens ab, sind diese rechtlich erst am 15. des Folgemonats fällig. Der Beitragsnachweis ist bereits am fünftletzten Bankarbeitstag bei der vivida bkk einzureichen.
Die Fälligkeiten für Beitragsnachweis und Zahlung richten sich nach dem Hauptsitz der Krankenkasse. Die vivida bkk hat ihren Sitz in Baden-Württemberg. Das heißt, die Feiertage des Landes Baden-Württemberg sind zu berücksichtigen.
Die Fälligkeitstermine stehen Ihnen, zusammen mit den relevanten Beitragssätzen und Entgeltgrenzen, zum Download hier bereit.
Um alle Daten rund um die Beitragsfälligkeit im Blick zu behalten, können Sie sich gerne die Fälligkeitstermine als Kalenderdatei herunterladen.
Fälligkeitstermine Beitragsnachweise und Zahlung:
Fälligkeitstermine, einschließlich Firmenzahler:
Firmenzahler finden Sie hier...
Kurzanleitung:
Gut zu wissen:
Eine .ics-Datei ist das gängigste Format für den Austausch von Kalenderinhalten.
Keine Gewähr für die Richtigkeit der Daten.