Informationen zur Fälligkeit
Die Sozialversicherungsbeiträge (GSV-Beiträge) sind am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausgeübt worden ist. Ist der Mitarbeiter freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse, und führen Sie die Beiträge im Rahmen der sog. Firmenzahlerverfahrens ab, sind diese rechtlich erst am 15. des Folgemonats fällig. Der Beitragsnachweis ist bereits am fünftletzten Bankarbeitstag bei der vivida bkk einzureichen.
Die Fälligkeiten für Beitragsnachweis und Zahlung richten sich nach dem Hauptsitz der Krankenkasse. Die vivida bkk hat ihren Sitz in Baden-Württemberg. Das heißt, die Feiertage des Landes Baden-Württemberg sind zu berücksichtigen.
Die Fälligkeitstermine stehen Ihnen, zusammen mit den relevanten Beitragssätzen und Entgeltgrenzen, zum Download hier bereit.
Verpassen Sie keine Fälligkeit mehr
Um alle Daten rund um die Beitragsfälligkeit im Blick zu behalten, können Sie sich gerne die Fälligkeitstermine als Kalenderdatei herunterladen.
Fälligkeitstermine Beitragsnachweise und Zahlung:
Fälligkeitstermine, einschließlich Firmenzahler:
Firmenzahler finden Sie hier...
Kurzanleitung:
- Bitte laden Sie sich die .ics-Datei herunter und speichern Sie sie lokal auf Ihrem PC ab.
- Wechseln Sie nun zu Ihrem Standard-Kalenderprogramm. Importieren Sie den soeben heruntergeladenen Kalender. Hinweise zum Dateiimport finden Sie in der Dokumentation Ihres Programms.
Gut zu wissen:
Eine .ics-Datei ist das gängigste Format für den Austausch von Kalenderinhalten.
Keine Gewähr für die Richtigkeit der Daten.