Muss ich bei einem Arbeitgeberwechsel oder der Meldung beim Arbeitsamt erneut meine Kinder melden?
Ja. Denn aktuell gibt es leider keine zentrale Datenstelle, bei der versichertenbezogen die berücksichtigungsfähigen Kinder für den individuellen Beitrag zur Pflegeversicherung hinterlegt sind. Wechseln Sie Ihren Arbeitgeber, melden Sie sich arbeitslos, oder beantragen Sie eine Rente, müssen Sie Ihre Elterneigenschaft in jedem Fall erneut mitteilen. Erst zum 31.03.2025 soll ein zentrales und digitales Verfahren eingerichtet werden.